Vorgehen bei Beurlaubungen vom Unterricht


 

 

Voraussehbare Abwesenheit, auch stundenweise, bedarf grundsätzlich eines schriftlichen, begründeten Antrags des Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers und der Genehmigung durch die Schulleitung. Bei Besuchen von Hochzeiten usw. sind schriftliche Bestätigungen vom Standesamt mit vorzulegen.

 

Dieser Antrag ist rechtzeitig vorzulegen. „Rechtzeitig" heißt: mehrere Tage vorher, bei geplanter längerer Abwesenheit (mehr als ein Tag) mindestens eine Woche vorher, da unter Umständen Rücksprachen und Weiterleitungen notwendig sind.

 

Die Abgabe eines Antrags auf Beurlaubung bedeutet nicht automatisch dessen Genehmigung! Der Antrag muss von der Schulleitung unterschrieben wieder im Sekretariat abgeholt werden, ggf. muss auch Rücksprache gehalten werden.

 

Das vom Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler und der Schulleitung unterschriebene Beurlaubungsformular wird dem Klassenlehrer vorgelegt.

Beurlaubungen, die praktisch eine Ferienverlängerung bedeuten, können nicht ausgesprochen werden, auch dann nicht, wenn es sich um den Besuch von Sprach- und Sommerkursen im Ausland oder Ähnliches handelt.

Das Beurlaubungsformular finden Sie unter Elternservice- Formulare.